#wirwerdenwieder Theater leben

Endlich ist es soweit- das lange Warten hat ein Ende. Am 28.05.2021 wurden uns neue Perspektiven für Großveranstaltungen gegeben.

 

Das bedeutet, wir dürfen gemäß Risikoklasse II „Gruppenaktivität“: unzureichend einhaltbare Abstände, freie Aktivität , festes/bekanntes Publikum wieder mit unseren Proben starten. Die Teilnehmer müssen für den Zeitraum erfasst werden. Natürlich gelten auch die üblichen Abstandsregeln, sowie auch die dem Amateurtheater angeratenen Handlungsrichtlinien der VBG. Gastronomie und Sanitäranlagen können nur bedingt unter notwendigen Hygienestandards angeboten werden. (Es gilt das Hygienekonzept in öffentlichen Räumlichkeiten bei privaten Feiern durch Restaurant etc.)

 

Was, wann, wie konkret erlaubt wird, könnt ihr Tab. 1 entnehmen. Ab wann welche Stufe gilt steht in der Tab. 3.

 

Theateraufführungen zählen zur Risikoklasse IV „Sitzung“: einhaltbare Abstände, beschränkte Aktivität, festes/bekanntes Publikum. Mit bestimmten Hygienekonzepten dürfen u.a. Theater wieder ihre Zuschauer empfangen. Innenräume dürfen mit einer maximalen Auslastung von 50% der normalen Kapazität genutzt werden. Alle teilnehmenden Personen müssen erfasst werden und dürfen ihre Sitzplätze nur für Ausnahmen, wie Wortbeiträgen kurzfristig verlassen. Die Sitzplätze müssen nach Haushalten bzw. Einzelpersonen gegliedert werden. Gastronomie darf nur direkt am Platz erfolgen, Sanitäranlagen dürfen mit den notwendigen Hygienestandards angeboten werden.

 

Was, wann, wie konkret erlaubt wird, könnt ihr Tab. 2 entnehmen. Ab wann welche Stufe gilt steht in der Tab. 3.

 

Tab. 1 - Gruppenaktivitäten

Anfordeungen  1 2 3 4 5
TN Anzahl ≤ 25 Außen ≤ 50 Außen
≤ 25 Innen
≤ 250 Außen
≤ 150 Innen
≤ 500 Außen
≤ 250 Innen
Keine Teilnehmer-
begrenzung
Ort Außen Außen/Innen Außen/Innen Außen/Innen Außen/Innen
Maskenpflicht* Ja Ja Ja Ja Ja
Testpflicht** Ja Nur Innen Nur Innen Nur Innen Nur Innen
Kontaktdaten-
registrierung
Ja Ja Ja Ja Ja
Alkoholverbot Nein Nein Nein Nein Nein
Sonstiges Keine privaten Feierlichkeiten Keine Maskenpflicht auf privaten Feierlichkeiten Keine Maskenpflicht auf privaten Feierlichkeiten Keine Maskenpflicht auf privaten Feierlichkeiten Keine Maskenpflicht auf privaten Feierlichkeiten

 

 

Tab. 2 - Sitzungen

Anfordeungen  1 2 3 4 5
TN Anzahl ≤ 50 Außen ≤ 250 Außen
≤ 125 Innen
≤ 1000 Außen
≤ 500 Innen
≤ 2500 Außen
≤ 1250 Innen
Keine Teilnehmer-
begrenzung
Ort Außen Außen/Innen Außen/Innen Außen/Innen Außen/Innen
Maskenpflicht* Ja Ja Ja Ja Ja
Testpflicht** Ja Nur Innen Nur Innen Nur Innen Nur Innen
Kontaktdaten-
registrierung
Ja Ja Ja Ja Ja
Alkoholverbot Nein Nein Nein Nein Nein
Sonstiges Keine Zuschauer*innen im Amateursport   Berücksichtigung von An- & Abreisen im Hygienekonzept Berücksichtigung von An- & Abreisen im Hygienekonzept Berücksichtigung von An- & Abreisen im Hygienekonzept

 

 

Tab. 3 - Agenda

Nr Datum Nr Datum
1 ab 17.05.21 4 ab 28.06.2021
2 ab 31.05.21 5 spätestens 02.08.
3 ab 14.06.21    

 

(Quelle: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/II/210527_veranstaltungsstufenplan.html)

 

Voraussetzung dafür ist, dass die Infektionszahlen weiter so zurückgehen, wie bisher. Durch das aktuelle Geschehen könnte es nach wie vor noch zu Verschiebung der geplanten Datierungen kommen

 

Wir hoffen, dass wir in den nächsten „Blick zur Bühne“ - Ausgaben wieder über Eure Aktivitäten berichten können und Ihr mit Euren Bühnen die Öffnungsschritte auch in der Praxis umsetzen könnt!