Öffnungen in Schleswig-Holstein zum 31.05.2021

Am 27. Mai 2021 hat der Landesregierung in Kiel weitere Öffnungen im Rahmen der Eindämmung der Covid-19 Pandemie beschlossen. Diese treten zum 31. Mai in Kraft. Zum ersten Mal seit vielen Monaten sind davon auch die Amateurtheater im positiven Sinne betroffen. Damit alle Mitglieder schnell darüber infomiert werden und nach langer Wartezeit wieder ihren Betrieb hochfahren können, möchten wir als Landesverband die Informationen veröffentlichen.

 

Da wir direkt auf die Seiten der Staatskanzlei verweisen, ist der Landesverband für Fehlinformationen weder verantwortlich noch haftbar.

 

Für das Amateurtheater sind vor allem die nachfolgend genannten Punkte relevant. Alle Öffnungsschritte stehen auf den Seiten Neue Corona-Verordnungen veröffentlicht und Weitere Öffnungen beschlossen.

 

Welche Auswirkungen die neuen Maßnahmen auf dem Amateurtheater haben, können den Ausarbeitungen Wer aufführen will, muss auch proben und #wirwerdenwieder Theater leben entnommen werden.

 

Unter dem Hashtag #wirwerdenwieder hat der BDAT eine auf den verschiedenen Social Media Plattformen ein Kampange für das Amateurtheater gestartet. Die Kampagne lebt davon, dass alle Mitglieder der Amateurtheater Bühnen in der Republik sich mit ihren Beiträgen beteiligen.

 

(Auszüge aus Weitere Öffnungen bschlossen)

Perspektivplan für Veranstaltungen

Gerade die Kulturbranche hat während der Pandemie gelitten, sagte Umweltminister Albrecht. Deswegen seien weitere Öffnungsschritte ein gutes Signal für die Künstler:innen in Schleswig-Holstein. So sind Veranstaltungen ab Ende Mai in Innenbereichen wieder möglich. Voraussetzung: Die Teilnehmenden sind geimpft, genesen oder verfügen über einen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Für Außenbereiche ist hingegen keine Testpflicht mehr vorgesehen.

Im Einzelnen gilt ab Montag (31. Mai):

  • In Innenräumen dürfen sich wieder bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen.
  • Veranstaltungen mit Gruppenaktivität und ohne feste Sitzplätze wie Feste und Empfänge können wieder stattfinden – unter Auflagen mit bis zu 25 Personen in Innenräumen und bis zu 50 Personen draußen. Dies gilt auch für Veranstaltungen im privaten Raum, wobei hier geimpfte oder genesene Personen nicht mitgezählt werden.
  • Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (z.B. Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen) sind unter Auflagen ebenfalls mit bis zu 250 (Außenbereich) bzw. 125 Personen (Innenbereich) möglich.
  • Möglich wird auch wieder die Chorprobe mit Testpflicht aber ohne Maske.
  • Weitere Öffnungsschritte sind in einem Zwei-Wochen-Rhythmus denkbar, sofern es die epidemiologische Lage zulässt. Bei einer weiterhin positiven Entwicklung sind höhere Teilnehmendenzahlen bei öffentlichen Festen, Märkten und Theateraufführungen bereits Mitte Juni möglich.
  • Außerschulische Bildungsangebote sind auch innerhalb geschlossener Räume wieder möglich. Dazu zählen auch die Angebote von Musikschulen.
  • Freizeit- und Kultureinrichtungen können unter Auflagen auch ihre Innenräume öffnen. Die Testpflicht im Außenbereich entfällt, für Innenbereiche bleibt sie bestehen. Die bestehenden Ausnahmen für Bibliotheken und Sonnenstudios werden auf die Museen erweitert.
  • Jugendtreffs und weitere Angebote der Jugendarbeit sowie Jugendfreizeiten erhalten weitergehende Möglichkeiten.