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VERBANDSINFORMATION - Ausgleichszahlungen für Drahtlosnutzer - Deadline!

01.09.2015

Liebe Theaterfreunde, Bühnenvorstände und Bühnentechniker,

aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals über das o.g. Thema informieren, verbunden mit einer Änderung/Berichtigung unserer Angaben aus dem Bericht zum Thema in der letzten Ausgabe von "Spiel&Bühne". Bitte diese Information auch an die Bühnenvorstände weiterleiten. Alle Nutzer von Mikroportanlagen in dem Frequenzbereich 694-790 MHz, die noch ohne Genehmigung benutzt werden, können diese noch nachträglich von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Da die Bearbeitung eines Antrages bei der BNetzA bis zu 6 Wochen dauern kann, sollte ein Antrag schnellstmöglich, spätestens bis Anfang August gestellt werden.

 

Warum?

Um Ausgleichszahlungen geltend machen zu können, muss die Frequenzzuteilung bis spätestens 30. September 2015 von der Bundesnetzagentur ausgestellt sein (vgl. § 2 Abs. 1 Billigkeits-Richtlinie). Zur Information ist die entsprechende Richtlinie als Anhang beigefügt, ebenso ein Antragsformular. Nachfolgend auch noch der Link zur BNetzA-Homepage.

 

Für weitere Fragen steht Heribert Knecht, Vorsitzender VDF-Nord, gern zur Verfügung, Kontakt: heribert.knecht@gmx.de

 
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