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Aktuelles zum Thema „Nutzung drahtloser Produktionsmittel“

18.06.2015
Der BDAT hat Neuigkeiten zum Thema "Ausgleichszahlungen an Nutzer drahtloser Produktionsmittel"

Es geht  vorrangig um den Frequenzbereich 694 bis 790 MHz.

 

Bund und Länder haben gemeinsam entschieden, dass in 2015 Frequenzen aus diesem Frequenzbereich an den Mobilfunk vergeben und dann ab 2017 regional sowie möglichst ab Mitte 2018 bundesweit für mobiles Breitband genutzt werden sollen.

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewährt auf Grundlage der im Bundeshaushalt ausgebrachten Ausgabeermächtigung Ausgleichszahlungen an Nutzer drahtloser Produktionsmittel.

 

Um zu ggb. Zeit einen Antrag auf eine Ausgleichszahlung stellen zu können, ist u.a. der Nachweis des genutzten Frequenzbereiches durch eine Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur zu erbringen.

 

Alle Eigentümer drahtloser Werkzeuge (PMSE) können bis Ende September 2015 nachträglich eine Genehmigung bei der BNetzA beantragen. Laut BNetzA ist dies danach nicht mehr möglich!


Ausführlichere Informationen zum Thema „Nutzung drahtloser Produktionsmittel“, stehen in dem Bericht von Heribert Knecht, der auch im aktuellen Spiel und Bühne abgedruckt ist.

 
Weitere Informationen:
Downloads
Bericht von Heribert Knecht
 
 
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