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| www.amateurtheater-sh.de
: Infos
: Mitgliedsbeitrag |
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Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Bühnengröße
und wurde zuletzt durch einen Beschluss des Landesverbandstags
2007 für die nächsten Jahre neu festgelegt.
Zum außerordentlichen Landesverbandstag am 09. September
2007 in Wedel hat der Arbeitskreis "Beitragsordnung" eine Empfehlung
ausgearbeitet, die von der Versammlung als Antrag 1 einstimmig
angenommen wurde.
Jedes Mitglied erhält je Kalenderjahr zwei Rechungen:
Eine Rechnung über
die zu zahlenden Mitgliedsbeiträge
und eine über den Versicherungsanteil. Die Details entnehmen
Sie bitte der Beitragsordnung.
Bei mein.Amateurtheater:
Download Beitragsordnung (PDF, 218 kB)
Auf dem ordentlichen Landesverbandtag am 21. Mai 2006 auf dem
Koppelsberg in Plön hat die Versammlung die Umstellung der
Beitragsberechnung und die Einrichtung eines Arbeitskreises
zum Thema beschlossen.
Berechnung des Jahresbeitrags ab 01. Januar bis 31. Dezember 2007:
Beitrag = Sockelbetrag 100€ + (Mitgliedsanzahl * 2€)
maximaler Beitrag: 300€
Für eine Bühne mit 30 Mitgliedern beträgt der Mitgliedsbeitrag
160€ = 100€ +
(30 * 2€). Für Bühnen mit mehr als 100 Mitgliedern ist der Beitrag
durch
die
Deckelung jeweils gleich und steigt nicht weiter.
Die Beiträge sind zu Beginn des Kalenderjahres
fällig; nach Einführung einer neuen EDV erhalten die
Mitglieder Rechnungen über den Beitrag und den Versicherungsanteil.
Einen Auftrag zur Einzugsermächtigung gibt es bei mein.Amateurtheater.
Wenn die Mitgliedschaft während eines Kalenderjahres beginnt, so wird der
Beitrag anteilig fällig. Bei reinen Jugendbühnen (nicht bei Bühnen
mit Jugendgruppe) ist in Absprache ein Nachlass möglich.
Bis einschließlich zum Jahr 2006 gab es eine Beitragsstaffelung,
nach der sich der Jahresbeitrag stufenweise nach der Größe
einer Mitgliedsgruppe ergab.
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bis 31. Dezember 2006
je Jahr |
| bis zu 25 Mitglieder |
147,00 € |
| bis zu 50 Mitglieder |
174,00 € |
| bis zu 75 Mitglieder |
189,00 € |
| bis zu 100 Mitglieder |
216,00 € |
| über 100 Mitglieder |
258,00 € |
Die Beiträge wurden jeweils zu Beginn des Kalenderjahres
fällig.
Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgte nicht. Ohne Erteilung
einer Einzugsermächtigung war die Zahlung auf unser Verbandskonto selbständig
vorzunehmen.
Wenn die Mitgliedschaft während eines Kalenderjahres begann,
so wurde der Beitrag anteilig fällig. Bei reinen Jugendbühnen
(nicht bei Bühnen mit Jugendgruppe) war in Absprache ein
Nachlass möglich. |

© Landesverband der Amateurtheater
Schleswig-Holstein (Impressum),
www.amateurtheater-sh.de |
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